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Spener, J. C. (1726). Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständiger Staats-Rechts Lehre: Jn welchen Des Reichs-Haupts Crönung, Majestätisches Amt, Reservat-wie auch Käyserliche Churfürstliche Rechte, ferner eines Käysers Hof-Cammer-und Kriegs-Staat, und die Vacanz der ordentlichen Reichs-Haupt-Regierung, fürgestellet, Und durchgängig alles mit den bündigsten Beweisen besetzet wird. Fünffter Theil, Jn sich haltend derselben Vierdten Buchs drittes bis zum achten Capitel. Franckfurth ; und Leipzig: verlegts Georg Marcus Knoche.

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Spener, Jacob Carl. Teutsches Ivs Pvblicvm Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständiger Staats-Rechts Lehre: Jn Welchen Des Reichs-Haupts Crönung, Majestätisches Amt, Reservat-wie Auch Käyserliche Churfürstliche Rechte, Ferner Eines Käysers Hof-Cammer-und Kriegs-Staat, Und Die Vacanz Der Ordentlichen Reichs-Haupt-Regierung, Fürgestellet, Und Durchgängig Alles Mit Den Bündigsten Beweisen Besetzet Wird. Fünffter Theil, Jn Sich Haltend Derselben Vierdten Buchs Drittes Bis Zum Achten Capitel. Franckfurth ; und Leipzig: verlegts Georg Marcus Knoche, 1726.

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Spener, Jacob Carl. Teutsches Ivs Pvblicvm Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständiger Staats-Rechts Lehre: Jn Welchen Des Reichs-Haupts Crönung, Majestätisches Amt, Reservat-wie Auch Käyserliche Churfürstliche Rechte, Ferner Eines Käysers Hof-Cammer-und Kriegs-Staat, Und Die Vacanz Der Ordentlichen Reichs-Haupt-Regierung, Fürgestellet, Und Durchgängig Alles Mit Den Bündigsten Beweisen Besetzet Wird. Fünffter Theil, Jn Sich Haltend Derselben Vierdten Buchs Drittes Bis Zum Achten Capitel. Franckfurth ; und Leipzig: verlegts Georg Marcus Knoche, 1726.

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