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Schweser, C. H. (1704). Deß Klugen Beamtens, Oder: Informatorii Juridici Officialis: Begreiffend, Wie sich ein Beamter in Justitz-Sachen, und zwar insonderheit, welche in den ersten Gegen-Stand der Jurisprudenz, wie es insgemein genannt wird, nemlich in das Jus Personarum, einlauffen, belehren, die vorfallende Casus unter denen Partheyen daraus appliciren und entschedien, und damit der Justiz sowol ein Genügen thun, als sich seines gebrauchten Amts sicher setzen kan. Allen zum Justiz-Wesen und deren Verwaltung bestellten Beamten, zu wohlgemeinten Behuff, und Erleichterung ihrer Amts-Verrichtungen, heraus gegeben. Anderer Theil. Nürnberg: In Verlegung Johann Hoffmanns seel. Wittib, und Engelbert Streck.

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Schweser, Christoph Heinrich. Deß Klugen Beamtens, Oder: Informatorii Juridici Officialis: Begreiffend, Wie Sich Ein Beamter in Justitz-Sachen, Und Zwar Insonderheit, Welche in Den Ersten Gegen-Stand Der Jurisprudenz, Wie Es Insgemein Genannt Wird, Nemlich in Das Jus Personarum, Einlauffen, Belehren, Die Vorfallende Casus Unter Denen Partheyen Daraus Appliciren Und Entschedien, Und Damit Der Justiz Sowol Ein Genügen Thun, Als Sich Seines Gebrauchten Amts Sicher Setzen Kan. Allen Zum Justiz-Wesen Und Deren Verwaltung Bestellten Beamten, Zu Wohlgemeinten Behuff, Und Erleichterung Ihrer Amts-Verrichtungen, Heraus Gegeben. Anderer Theil. Nürnberg: In Verlegung Johann Hoffmanns seel. Wittib, und Engelbert Streck, 1704.

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Schweser, Christoph Heinrich. Deß Klugen Beamtens, Oder: Informatorii Juridici Officialis: Begreiffend, Wie Sich Ein Beamter in Justitz-Sachen, Und Zwar Insonderheit, Welche in Den Ersten Gegen-Stand Der Jurisprudenz, Wie Es Insgemein Genannt Wird, Nemlich in Das Jus Personarum, Einlauffen, Belehren, Die Vorfallende Casus Unter Denen Partheyen Daraus Appliciren Und Entschedien, Und Damit Der Justiz Sowol Ein Genügen Thun, Als Sich Seines Gebrauchten Amts Sicher Setzen Kan. Allen Zum Justiz-Wesen Und Deren Verwaltung Bestellten Beamten, Zu Wohlgemeinten Behuff, Und Erleichterung Ihrer Amts-Verrichtungen, Heraus Gegeben. Anderer Theil. Nürnberg: In Verlegung Johann Hoffmanns seel. Wittib, und Engelbert Streck, 1704.

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