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F. P. F. P. a E. K. (1713). Der Kluge Landmann, Oder: Recht gründlicher und zuverläßiger Unterricht, wie man das Hauß-Wesen nützlich anfangen in gutem Stand erhalten, in vielen Stücken verbessern, und denn auch mit grossem Vortheil geniessen möge: Allen und jeden so wohl Hohen als Niedrigen, so Land-Günther besitzen, verwalten, kauffen und verkauffen, oder auch verpachten und pachten, Zu sonderbahren Vortheil und Nutzen zusammen getragen. Erster Theil. Franckfurth ; und Lepzig: bey Christoph Riegeln.

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F. P. F. P. a E. K. Der Kluge Landmann, Oder: Recht Gründlicher Und Zuverläßiger Unterricht, Wie Man Das Hauß-Wesen Nützlich Anfangen in Gutem Stand Erhalten, in Vielen Stücken Verbessern, Und Denn Auch Mit Grossem Vortheil Geniessen Möge: Allen Und Jeden so Wohl Hohen Als Niedrigen, so Land-Günther Besitzen, Verwalten, Kauffen Und Verkauffen, Oder Auch Verpachten Und Pachten, Zu Sonderbahren Vortheil Und Nutzen Zusammen Getragen. Erster Theil. Franckfurth ; und Lepzig: bey Christoph Riegeln, 1713.

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F. P. F. P. a E. K. Der Kluge Landmann, Oder: Recht Gründlicher Und Zuverläßiger Unterricht, Wie Man Das Hauß-Wesen Nützlich Anfangen in Gutem Stand Erhalten, in Vielen Stücken Verbessern, Und Denn Auch Mit Grossem Vortheil Geniessen Möge: Allen Und Jeden so Wohl Hohen Als Niedrigen, so Land-Günther Besitzen, Verwalten, Kauffen Und Verkauffen, Oder Auch Verpachten Und Pachten, Zu Sonderbahren Vortheil Und Nutzen Zusammen Getragen. Erster Theil. Franckfurth ; und Lepzig: bey Christoph Riegeln, 1713.

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