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Moser, J. J. (1743). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Achter Theil, darinnen von derer Reichs-Vicarien Rechten so wohl überhaupt, als auch in Ansehung ihrer Personen, ferner in Staats-Gnaden-Justitz-Cameral-Kriegs- und Policey-Sachen, von Endigung des Reichs-Vicariats und Bestättigung dessen Handlungen, so dann von der Reichs-Vicarien Gerechtsamen bey ersetztem Kayserlichem Thron; von des Pabsts angemaßtem Reichs-Vicariat, sein und seiner Nunciorum persönlichen und anderen Rechten in Religions-Kirchen-Gewissens-Staats-Gnaden-Justitz- und Cameral-Sachen in Ansehung des Kaysers und Teutschlands, ingleichem von denen Verträgen zwichen der Teutschen Nation und dem Päbstlichen Stuhl, auch jener Beschwerden über disen; endlich von denen Reichs-Ständen überhaupt, deren Eintheilungen und dem Grund des Reichs-Standschafft gehandelt wird. Nebst einem Register über den Sibenden und Achten Theil. Leipzig und ; Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath.

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Moser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Achter Theil, Darinnen Von Derer Reichs-Vicarien Rechten so Wohl überhaupt, Als Auch in Ansehung Ihrer Personen, Ferner in Staats-Gnaden-Justitz-Cameral-Kriegs- Und Policey-Sachen, Von Endigung Des Reichs-Vicariats Und Bestättigung Dessen Handlungen, so Dann Von Der Reichs-Vicarien Gerechtsamen Bey Ersetztem Kayserlichem Thron; Von Des Pabsts Angemaßtem Reichs-Vicariat, Sein Und Seiner Nunciorum Persönlichen Und Anderen Rechten in Religions-Kirchen-Gewissens-Staats-Gnaden-Justitz- Und Cameral-Sachen in Ansehung Des Kaysers Und Teutschlands, Ingleichem Von Denen Verträgen Zwichen Der Teutschen Nation Und Dem Päbstlichen Stuhl, Auch Jener Beschwerden über Disen; Endlich Von Denen Reichs-Ständen überhaupt, Deren Eintheilungen Und Dem Grund Des Reichs-Standschafft Gehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Sibenden Und Achten Theil. Leipzig und ; Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath, 1743.

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Moser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Achter Theil, Darinnen Von Derer Reichs-Vicarien Rechten so Wohl überhaupt, Als Auch in Ansehung Ihrer Personen, Ferner in Staats-Gnaden-Justitz-Cameral-Kriegs- Und Policey-Sachen, Von Endigung Des Reichs-Vicariats Und Bestättigung Dessen Handlungen, so Dann Von Der Reichs-Vicarien Gerechtsamen Bey Ersetztem Kayserlichem Thron; Von Des Pabsts Angemaßtem Reichs-Vicariat, Sein Und Seiner Nunciorum Persönlichen Und Anderen Rechten in Religions-Kirchen-Gewissens-Staats-Gnaden-Justitz- Und Cameral-Sachen in Ansehung Des Kaysers Und Teutschlands, Ingleichem Von Denen Verträgen Zwichen Der Teutschen Nation Und Dem Päbstlichen Stuhl, Auch Jener Beschwerden über Disen; Endlich Von Denen Reichs-Ständen überhaupt, Deren Eintheilungen Und Dem Grund Des Reichs-Standschafft Gehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Sibenden Und Achten Theil. Leipzig und ; Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath, 1743.

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