Moser, J. J. (1743). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zehender Theil, darinnen von denen Gerechtsamen derer Evangelischen Reichs-Stände, als Eines Corporis , ferner in Ansehung des Kaysers, ihrer Evangelisch- und Catholischen Mit-Stände und resp. derselbigen Unterthanen, auch des Pabsts und der Catholischen Geistlichkeit, so dann auf Reichs- und anderen Conventen, bey denen höchsten Reichs-Gerichten und in ihren eigenen Landen: Weiter von der Catholischen Reichs-Stände Benennungen und ebenmäßigen Gerechtsamen, dann endlich von denen geistlich Reichs-Ständen überhaupt; gehandelt wird. Nebst einem Register über den Neunten und Zehenden Theil. Leipzig und ; Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath.
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zehender Theil, Darinnen Von Denen Gerechtsamen Derer Evangelischen Reichs-Stände, Als Eines Corporis , Ferner in Ansehung Des Kaysers, Ihrer Evangelisch- Und Catholischen Mit-Stände Und Resp. Derselbigen Unterthanen, Auch Des Pabsts Und Der Catholischen Geistlichkeit, so Dann Auf Reichs- Und Anderen Conventen, Bey Denen Höchsten Reichs-Gerichten Und in Ihren Eigenen Landen: Weiter Von Der Catholischen Reichs-Stände Benennungen Und Ebenmäßigen Gerechtsamen, Dann Endlich Von Denen Geistlich Reichs-Ständen überhaupt; Gehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Neunten Und Zehenden Theil. Leipzig und ; Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath, 1743.
MLA CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zehender Theil, Darinnen Von Denen Gerechtsamen Derer Evangelischen Reichs-Stände, Als Eines Corporis , Ferner in Ansehung Des Kaysers, Ihrer Evangelisch- Und Catholischen Mit-Stände Und Resp. Derselbigen Unterthanen, Auch Des Pabsts Und Der Catholischen Geistlichkeit, so Dann Auf Reichs- Und Anderen Conventen, Bey Denen Höchsten Reichs-Gerichten Und in Ihren Eigenen Landen: Weiter Von Der Catholischen Reichs-Stände Benennungen Und Ebenmäßigen Gerechtsamen, Dann Endlich Von Denen Geistlich Reichs-Ständen überhaupt; Gehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Neunten Und Zehenden Theil. Leipzig und ; Ebersdorff im Vogtland: bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath, 1743.