Moser, J. J. (1753). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Fünfzigster und letzter Theil, Darinn von denen Kayserlicehn Resolutionen auf die Reichs-Gutachten und deren Folgen, von der Reichs-Schlüsse Ausfertigung, Verkündigung, Verbindlichkeit und Vollstreckung, von denen schrifft- und mündlichen Handlungen zwischen dem Reichs-Convent und einzelen Reichs-Ständen, oder deren Gesandten, auch anderen inn- und ausändischen Personen, so dann mit fremden Staaten und deren Ministern, von Sachen, so das Comitial-Policey-Wesen, wie auch des Reichs-Convents Sicherheit, betreffen, von Verlegung des Reichs-Convents an ein anderes und dessen Zurück-Verlegung an das vorige Ort, von dem Zustand des Reichs-Convents nach dem Ansterben eines Kaysers und während eines Interregni, wie auch von dessen Reassumirung nach erfolgter Kayser-Wahl, von Reichs-Abschiden, auch Endig- und Prorogirung derer Reichs-Convente, und endlich von der ordinari-Reichs-Deputation und deren Conventen, und von ausserordentlichen extra-Comitialen Reichs-Deputationen gehandelt wird. Nebst einem Register über den Neun und Vierzigster und Fünfzigster Theil. Franckfurt : und Leipzig: [bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath].
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Fünfzigster Und Letzter Theil, Darinn Von Denen Kayserlicehn Resolutionen Auf Die Reichs-Gutachten Und Deren Folgen, Von Der Reichs-Schlüsse Ausfertigung, Verkündigung, Verbindlichkeit Und Vollstreckung, Von Denen Schrifft- Und Mündlichen Handlungen Zwischen Dem Reichs-Convent Und Einzelen Reichs-Ständen, Oder Deren Gesandten, Auch Anderen Inn- Und Ausändischen Personen, so Dann Mit Fremden Staaten Und Deren Ministern, Von Sachen, so Das Comitial-Policey-Wesen, Wie Auch Des Reichs-Convents Sicherheit, Betreffen, Von Verlegung Des Reichs-Convents an Ein Anderes Und Dessen Zurück-Verlegung an Das Vorige Ort, Von Dem Zustand Des Reichs-Convents Nach Dem Ansterben Eines Kaysers Und Während Eines Interregni, Wie Auch Von Dessen Reassumirung Nach Erfolgter Kayser-Wahl, Von Reichs-Abschiden, Auch Endig- Und Prorogirung Derer Reichs-Convente, Und Endlich Von Der Ordinari-Reichs-Deputation Und Deren Conventen, Und Von Ausserordentlichen Extra-Comitialen Reichs-Deputationen Gehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Neun Und Vierzigster Und Fünfzigster Theil. Franckfurt : und Leipzig: [bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath], 1753.
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