Favre, A. (1740). Fünftes Haupt-Register über den XLVIII. biß LX. Theil Der Europaischen Staats Cantzley worinnen Die in erwehnten zwölf Theilen enthaltene Materien der Alphabetischen Ordnung und Zeit nach unter und mit einander verbunden so dann jede ins besondere an gehöriges Ort und Stelle etc. bracht worden. Zu bessern und bequemern Gebrauch des wegen seiner ununterbrochenen Continuation sehr beliebteN Wercks mitgetheilet. Franckfurt ; und Leipzig: bey Joh. Wilhelm Rönnagel und Georg Christoph Weber Buchhändlern in Nürnberg.
Chicago Style CitationFavre, Antoine. Fünftes Haupt-Register über Den XLVIII. Biß LX. Theil Der Europaischen Staats Cantzley Worinnen Die in Erwehnten Zwölf Theilen Enthaltene Materien Der Alphabetischen Ordnung Und Zeit Nach Unter Und Mit Einander Verbunden so Dann Jede Ins Besondere an Gehöriges Ort Und Stelle Etc. Bracht Worden. Zu Bessern Und Bequemern Gebrauch Des Wegen Seiner Ununterbrochenen Continuation Sehr BeliebteN Wercks Mitgetheilet. Franckfurt ; und Leipzig: bey Joh. Wilhelm Rönnagel und Georg Christoph Weber Buchhändlern in Nürnberg, 1740.
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