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Kristián z Koldína, P., Sturba, P., & Spiess, J. P. (1604). Beheimische LandOrdnung Sampterneuerten, reformierten Artickuln vnnd Satzungen, von der Wahl, Krönung, Digniteten vnnd Befreyungen Königlicher Majestätt, auch Bergkwerck, Müntz vnd Juden Ordnung, des weitberühmbten Königreichs Beheimen, wie dieselbige, durch weiland den Vnvberwindlichsten Fürsten vnd Herrn, Herrn Ferdinandum, Römischen Keyser [et]c. vnd Beheimischen König [et]c. Christmildter Gedächtnuß, auff gemeinem Landtag, im Jahr 1565. mit Verwilligung der Stände dessen Königreichs, auffgerichtet vnd bestättiget worden: Jetzundt aus der Beheimischen Sprach, denen, so derselben vnerfahren, vnd deren Kron vnterthänig, auch den benachbaurten Völckern, so sich dessen Rechtens gebrauchen, zu Nutz in die Teutsche Sprache vbersetzet: Auch mit angeheffter Erklärung dero Beheimischen Wörter vnd Phrasium, so in dieser Landordnung begriffen, vnd mit einem ordentlichen Register gezieret. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: durch Johann Spieß.

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Kristián z Koldína, Pavel, Peter Sturba, and Johann Philipp Spiess. Beheimische LandOrdnung Sampterneuerten, Reformierten Artickuln Vnnd Satzungen, Von Der Wahl, Krönung, Digniteten Vnnd Befreyungen Königlicher Majestätt, Auch Bergkwerck, Müntz Vnd Juden Ordnung, Des Weitberühmbten Königreichs Beheimen, Wie Dieselbige, Durch Weiland Den Vnvberwindlichsten Fürsten Vnd Herrn, Herrn Ferdinandum, Römischen Keyser [et]c. Vnd Beheimischen König [et]c. Christmildter Gedächtnuß, Auff Gemeinem Landtag, Im Jahr 1565. Mit Verwilligung Der Stände Dessen Königreichs, Auffgerichtet Vnd Bestättiget Worden: Jetzundt Aus Der Beheimischen Sprach, Denen, so Derselben Vnerfahren, Vnd Deren Kron Vnterthänig, Auch Den Benachbaurten Völckern, so Sich Dessen Rechtens Gebrauchen, Zu Nutz in Die Teutsche Sprache Vbersetzet: Auch Mit Angeheffter Erklärung Dero Beheimischen Wörter Vnd Phrasium, so in Dieser Landordnung Begriffen, Vnd Mit Einem Ordentlichen Register Gezieret. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: durch Johann Spieß, 1604.

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Kristián z Koldína, Pavel, Peter Sturba, and Johann Philipp Spiess. Beheimische LandOrdnung Sampterneuerten, Reformierten Artickuln Vnnd Satzungen, Von Der Wahl, Krönung, Digniteten Vnnd Befreyungen Königlicher Majestätt, Auch Bergkwerck, Müntz Vnd Juden Ordnung, Des Weitberühmbten Königreichs Beheimen, Wie Dieselbige, Durch Weiland Den Vnvberwindlichsten Fürsten Vnd Herrn, Herrn Ferdinandum, Römischen Keyser [et]c. Vnd Beheimischen König [et]c. Christmildter Gedächtnuß, Auff Gemeinem Landtag, Im Jahr 1565. Mit Verwilligung Der Stände Dessen Königreichs, Auffgerichtet Vnd Bestättiget Worden: Jetzundt Aus Der Beheimischen Sprach, Denen, so Derselben Vnerfahren, Vnd Deren Kron Vnterthänig, Auch Den Benachbaurten Völckern, so Sich Dessen Rechtens Gebrauchen, Zu Nutz in Die Teutsche Sprache Vbersetzet: Auch Mit Angeheffter Erklärung Dero Beheimischen Wörter Vnd Phrasium, so in Dieser Landordnung Begriffen, Vnd Mit Einem Ordentlichen Register Gezieret. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: durch Johann Spieß, 1604.

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