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Weissen, J. F. (1619). Kurtzer vnd warhaffter Bericht, Auff die drey den widersetzlichen Böhmen, als erstlich den angemassten Directoribus an jhre Churfürstl. Gn. zu Mayntz: Vnnd dann hernach vnter dem Nahmen der gesambten Ständ: auch letzlich von jhren angegebenen Gesandten, beyde an das gantze hochlöbliche Churfürstliche Collegium abgangene, vnd zu Franckfurt einkommene Schreiben. In welchen sie, die nunmehr Rö. Key. [et]c. auch zu Hungarn vnd Böheimb [et]c. Kön. May. [et]c. Keyser Ferdinandum den Andern, [et]c. als einen ordentlich angenommenen, publicirten, gesalbten, gekrönten, vnd belehnten König zu Böheimb, von der Stimm vnd Wahl eines Römischen Königs außzuschliessen sich bemühet. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: in verlegung Johann Friderich Weissen.

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Weissen, Johann Friderich. Kurtzer Vnd Warhaffter Bericht, Auff Die Drey Den Widersetzlichen Böhmen, Als Erstlich Den Angemassten Directoribus an Jhre Churfürstl. Gn. Zu Mayntz: Vnnd Dann Hernach Vnter Dem Nahmen Der Gesambten Ständ: Auch Letzlich Von Jhren Angegebenen Gesandten, Beyde an Das Gantze Hochlöbliche Churfürstliche Collegium Abgangene, Vnd Zu Franckfurt Einkommene Schreiben. In Welchen Sie, Die Nunmehr Rö. Key. [et]c. Auch Zu Hungarn Vnd Böheimb [et]c. Kön. May. [et]c. Keyser Ferdinandum Den Andern, [et]c. Als Einen Ordentlich Angenommenen, Publicirten, Gesalbten, Gekrönten, Vnd Belehnten König Zu Böheimb, Von Der Stimm Vnd Wahl Eines Römischen Königs Außzuschliessen Sich Bemühet. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: in verlegung Johann Friderich Weissen, 1619.

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Weissen, Johann Friderich. Kurtzer Vnd Warhaffter Bericht, Auff Die Drey Den Widersetzlichen Böhmen, Als Erstlich Den Angemassten Directoribus an Jhre Churfürstl. Gn. Zu Mayntz: Vnnd Dann Hernach Vnter Dem Nahmen Der Gesambten Ständ: Auch Letzlich Von Jhren Angegebenen Gesandten, Beyde an Das Gantze Hochlöbliche Churfürstliche Collegium Abgangene, Vnd Zu Franckfurt Einkommene Schreiben. In Welchen Sie, Die Nunmehr Rö. Key. [et]c. Auch Zu Hungarn Vnd Böheimb [et]c. Kön. May. [et]c. Keyser Ferdinandum Den Andern, [et]c. Als Einen Ordentlich Angenommenen, Publicirten, Gesalbten, Gekrönten, Vnd Belehnten König Zu Böheimb, Von Der Stimm Vnd Wahl Eines Römischen Königs Außzuschliessen Sich Bemühet. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: in verlegung Johann Friderich Weissen, 1619.

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