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Schweser, C. H., & Johann Hoffmann, d. (. (1729). Des Klugen Beamtens oder INFORMATORII JURIDICI OFFICIALIS: Fünfter Theil, Begreiffend Die Continuation wie sich ein Beamter in Justiz-Sachen und zwar insonderheir bey solchen welche in den dritten Gegenstand oder Objectum der Jurisprudenz, Actiones genannt, einlauffen, verhalten die Arten der Klagen unterscheiden und nach ihren requisitis examinieren und dahero admittieren oder rejiciren: nichts minders, was bey deren Communication an den Beklagten von diesem excipiendo eingewendet wird untersuchen, sodann auch gantzen Process formiren und was dabey nöthig observiren soll. Allen zum Justiz-Wesen und deren Verwaltung bestellten Beamten zum Behuff und Erleichterung ihrer Amts-Vertichtungen. Nürnberg: In Verlegung Johann Hoffmanns Seel. Erben.

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Schweser, Christoph Heinrich, and dědicové (Norimberk Johann Hoffmann. Des Klugen Beamtens Oder INFORMATORII JURIDICI OFFICIALIS: Fünfter Theil, Begreiffend Die Continuation Wie Sich Ein Beamter in Justiz-Sachen Und Zwar Insonderheir Bey Solchen Welche in Den Dritten Gegenstand Oder Objectum Der Jurisprudenz, Actiones Genannt, Einlauffen, Verhalten Die Arten Der Klagen Unterscheiden Und Nach Ihren Requisitis Examinieren Und Dahero Admittieren Oder Rejiciren: Nichts Minders, Was Bey Deren Communication an Den Beklagten Von Diesem Excipiendo Eingewendet Wird Untersuchen, Sodann Auch Gantzen Process Formiren Und Was Dabey Nöthig Observiren Soll. Allen Zum Justiz-Wesen Und Deren Verwaltung Bestellten Beamten Zum Behuff Und Erleichterung Ihrer Amts-Vertichtungen. Nürnberg: In Verlegung Johann Hoffmanns Seel. Erben, 1729.

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Schweser, Christoph Heinrich, and dědicové (Norimberk Johann Hoffmann. Des Klugen Beamtens Oder INFORMATORII JURIDICI OFFICIALIS: Fünfter Theil, Begreiffend Die Continuation Wie Sich Ein Beamter in Justiz-Sachen Und Zwar Insonderheir Bey Solchen Welche in Den Dritten Gegenstand Oder Objectum Der Jurisprudenz, Actiones Genannt, Einlauffen, Verhalten Die Arten Der Klagen Unterscheiden Und Nach Ihren Requisitis Examinieren Und Dahero Admittieren Oder Rejiciren: Nichts Minders, Was Bey Deren Communication an Den Beklagten Von Diesem Excipiendo Eingewendet Wird Untersuchen, Sodann Auch Gantzen Process Formiren Und Was Dabey Nöthig Observiren Soll. Allen Zum Justiz-Wesen Und Deren Verwaltung Bestellten Beamten Zum Behuff Und Erleichterung Ihrer Amts-Vertichtungen. Nürnberg: In Verlegung Johann Hoffmanns Seel. Erben, 1729.

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