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Sturm, L. C., Goldmann, N., Richter, J. H., & Friedrich Lankisch jr., d. (. (1708). Erste Ausübung der Vortrefflichen und Vollständigen Anweisung zu der CIVIL-Bau-Kunst, NICOLAI Goldmanns, Bestehend In neun ausführlichen Anmerckungen: Deren I. Giebt allen Werckleuten eine gantz neue und leichte Anleitung, wie sich nicht allein Goldmanns fünff Ordnungen auf eine behende und lustige Manier zeichnen, sondern selbst gantze Inventiones und Compositiones machen können. II. Bringt eine neue und also die Sechste Ordnung herfür, welche man die Teutsche genennet, nebst einer Mathematischen Demonstration, daß weder mehr noch weniger als sechs Ordnungen seyn können. III. Handelt von allerhand Thüren und Fenstern nach der neuesten Manier. IV. Lehret Camine, Oefen und Schorsteine nicht nur zierlich und beqvem, sondern auch zu der höchstnöthigen Holtz-Sparung geschickt anzugeben. V. Zeiget, wie man schöne und gute Dächer bauen könne. VI. Ertheilet einen weitläufftigen Unterricht von Treppen. VII. Bezeichnet allerhand Arten von Platfonds und Gewölbern. VIII. und IX. Enthält einen Vorrath von allerhand Beqvemlichkeiten und Verzierungen, die man in allerhand Zimmern anbringen kan. Wodurch Den Liebhabern der Bau-Kunst insgesamt eröffnet wird, Wie man Das Goldmannische Werck auf die Invention und Ausübung selbst, mit grossen Nutzen appliciren könne, Daß die Gebäude nicht nur Nach den Reguln der Natur, Proportion und Antiquität reine und correct, sondern auch Nach dem heutigen Gusto angenehm heraus kommen, Nebst etlichen andern zufälligen Anmerckungen aufgesetzet, mit viel deutlichen Rissen. Leipzig: Verlegens Friedrich Lanckischens Erben.

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Sturm, Leonhard Christoph, Nikolaus Goldmann, Johann Heinrich Richter, and dědicové (Lipsko Friedrich Lankisch jr. Erste Ausübung Der Vortrefflichen Und Vollständigen Anweisung Zu Der CIVIL-Bau-Kunst, NICOLAI Goldmanns, Bestehend In Neun Ausführlichen Anmerckungen: Deren I. Giebt Allen Werckleuten Eine Gantz Neue Und Leichte Anleitung, Wie Sich Nicht Allein Goldmanns Fünff Ordnungen Auf Eine Behende Und Lustige Manier Zeichnen, Sondern Selbst Gantze Inventiones Und Compositiones Machen Können. II. Bringt Eine Neue Und Also Die Sechste Ordnung Herfür, Welche Man Die Teutsche Genennet, Nebst Einer Mathematischen Demonstration, Daß Weder Mehr Noch Weniger Als Sechs Ordnungen Seyn Können. III. Handelt Von Allerhand Thüren Und Fenstern Nach Der Neuesten Manier. IV. Lehret Camine, Oefen Und Schorsteine Nicht Nur Zierlich Und Beqvem, Sondern Auch Zu Der Höchstnöthigen Holtz-Sparung Geschickt Anzugeben. V. Zeiget, Wie Man Schöne Und Gute Dächer Bauen Könne. VI. Ertheilet Einen Weitläufftigen Unterricht Von Treppen. VII. Bezeichnet Allerhand Arten Von Platfonds Und Gewölbern. VIII. Und IX. Enthält Einen Vorrath Von Allerhand Beqvemlichkeiten Und Verzierungen, Die Man in Allerhand Zimmern Anbringen Kan. Wodurch Den Liebhabern Der Bau-Kunst Insgesamt Eröffnet Wird, Wie Man Das Goldmannische Werck Auf Die Invention Und Ausübung Selbst, Mit Grossen Nutzen Appliciren Könne, Daß Die Gebäude Nicht Nur Nach Den Reguln Der Natur, Proportion Und Antiquität Reine Und Correct, Sondern Auch Nach Dem Heutigen Gusto Angenehm Heraus Kommen, Nebst Etlichen Andern Zufälligen Anmerckungen Aufgesetzet, Mit Viel Deutlichen Rissen. Leipzig: Verlegens Friedrich Lanckischens Erben, 1708.

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Sturm, Leonhard Christoph, Nikolaus Goldmann, Johann Heinrich Richter, and dědicové (Lipsko Friedrich Lankisch jr. Erste Ausübung Der Vortrefflichen Und Vollständigen Anweisung Zu Der CIVIL-Bau-Kunst, NICOLAI Goldmanns, Bestehend In Neun Ausführlichen Anmerckungen: Deren I. Giebt Allen Werckleuten Eine Gantz Neue Und Leichte Anleitung, Wie Sich Nicht Allein Goldmanns Fünff Ordnungen Auf Eine Behende Und Lustige Manier Zeichnen, Sondern Selbst Gantze Inventiones Und Compositiones Machen Können. II. Bringt Eine Neue Und Also Die Sechste Ordnung Herfür, Welche Man Die Teutsche Genennet, Nebst Einer Mathematischen Demonstration, Daß Weder Mehr Noch Weniger Als Sechs Ordnungen Seyn Können. III. Handelt Von Allerhand Thüren Und Fenstern Nach Der Neuesten Manier. IV. Lehret Camine, Oefen Und Schorsteine Nicht Nur Zierlich Und Beqvem, Sondern Auch Zu Der Höchstnöthigen Holtz-Sparung Geschickt Anzugeben. V. Zeiget, Wie Man Schöne Und Gute Dächer Bauen Könne. VI. Ertheilet Einen Weitläufftigen Unterricht Von Treppen. VII. Bezeichnet Allerhand Arten Von Platfonds Und Gewölbern. VIII. Und IX. Enthält Einen Vorrath Von Allerhand Beqvemlichkeiten Und Verzierungen, Die Man in Allerhand Zimmern Anbringen Kan. Wodurch Den Liebhabern Der Bau-Kunst Insgesamt Eröffnet Wird, Wie Man Das Goldmannische Werck Auf Die Invention Und Ausübung Selbst, Mit Grossen Nutzen Appliciren Könne, Daß Die Gebäude Nicht Nur Nach Den Reguln Der Natur, Proportion Und Antiquität Reine Und Correct, Sondern Auch Nach Dem Heutigen Gusto Angenehm Heraus Kommen, Nebst Etlichen Andern Zufälligen Anmerckungen Aufgesetzet, Mit Viel Deutlichen Rissen. Leipzig: Verlegens Friedrich Lanckischens Erben, 1708.

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