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Charwat, I. A. (1750). Wir N.N. der Röm. Kayserl. in Germanien, auch zu Hungarn und Böheim Königlichen Majestät respective Würklich-Geheim-und andere Räthe, Cammerere, und Obriste Landes-Officierere im Königreich Böheim. Fügen allen und jeden Herren, und anderen Landes-Inwohneren ... sich äußerenden sehr übel qualificirten Rauebereyen und Diebstählen, um damit diesem immer mehr und mehr anwachsenden Ubel durch die ausgebigst-und zulänglichste Mittel fordersamst gesteueret werde, das Stand-Recht gegen die Raubere, wie solches in dem Erb-Marggrafthum Mähren und Schlesien bereits eingeführet worden, auch in disem Erb-Königreich Böheim auf ein Jahr lang einzuführen. Geben ob dem Königl. Prager-Schloß: [s.n.].

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Charwat, Ignatz Anton. Wir N.N. Der Röm. Kayserl. in Germanien, Auch Zu Hungarn Und Böheim Königlichen Majestät Respective Würklich-Geheim-und Andere Räthe, Cammerere, Und Obriste Landes-Officierere Im Königreich Böheim. Fügen Allen Und Jeden Herren, Und Anderen Landes-Inwohneren ... Sich äußerenden Sehr übel Qualificirten Rauebereyen Und Diebstählen, Um Damit Diesem Immer Mehr Und Mehr Anwachsenden Ubel Durch Die Ausgebigst-und Zulänglichste Mittel Fordersamst Gesteueret Werde, Das Stand-Recht Gegen Die Raubere, Wie Solches in Dem Erb-Marggrafthum Mähren Und Schlesien Bereits Eingeführet Worden, Auch in Disem Erb-Königreich Böheim Auf Ein Jahr Lang Einzuführen. Geben ob dem Königl. Prager-Schloß: [s.n.], 1750.

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Charwat, Ignatz Anton. Wir N.N. Der Röm. Kayserl. in Germanien, Auch Zu Hungarn Und Böheim Königlichen Majestät Respective Würklich-Geheim-und Andere Räthe, Cammerere, Und Obriste Landes-Officierere Im Königreich Böheim. Fügen Allen Und Jeden Herren, Und Anderen Landes-Inwohneren ... Sich äußerenden Sehr übel Qualificirten Rauebereyen Und Diebstählen, Um Damit Diesem Immer Mehr Und Mehr Anwachsenden Ubel Durch Die Ausgebigst-und Zulänglichste Mittel Fordersamst Gesteueret Werde, Das Stand-Recht Gegen Die Raubere, Wie Solches in Dem Erb-Marggrafthum Mähren Und Schlesien Bereits Eingeführet Worden, Auch in Disem Erb-Königreich Böheim Auf Ein Jahr Lang Einzuführen. Geben ob dem Königl. Prager-Schloß: [s.n.], 1750.

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