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(1630). Der Geistlichen Vorbehalt auß seinen Gründen erörtert. Das ist: Gründliche Demonstration vnnd Beweisunge, daß Der Geistlichen Vorbehalt, ob er gleich dem ReligionFriede mit einverleibet, die protestirende Stände keines Weges obligire oder verbinde: Vnd also Eine Person Geistliches Standes von der Catholischen Religion zur Lutherischen treten könne ohne Verlust der Beneficien, so dieselbe von ihrem Geistlichen Stande gehabt: Vnd demnach Die Länder vnnd Güter derer, welche nach dem Passawischen Vertrage von dem Catholischen Glauben abgetreten, keines Weges Krafft deß ReligionsFriedes können eingezogen vnd den Catholischen GlaubensGenossen wieder eingereumet werden. Der an vielen Orthen betrübten waren Kirchen zum Trost vnnd Vnterricht, auch der hellen offenbaren Warheit zu Stewr. [S.l.: s.n.].

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Der Geistlichen Vorbehalt Auß Seinen Gründen Erörtert. Das Ist: Gründliche Demonstration Vnnd Beweisunge, Daß Der Geistlichen Vorbehalt, Ob Er Gleich Dem ReligionFriede Mit Einverleibet, Die Protestirende Stände Keines Weges Obligire Oder Verbinde: Vnd Also Eine Person Geistliches Standes Von Der Catholischen Religion Zur Lutherischen Treten Könne Ohne Verlust Der Beneficien, so Dieselbe Von Ihrem Geistlichen Stande Gehabt: Vnd Demnach Die Länder Vnnd Güter Derer, Welche Nach Dem Passawischen Vertrage Von Dem Catholischen Glauben Abgetreten, Keines Weges Krafft Deß ReligionsFriedes Können Eingezogen Vnd Den Catholischen GlaubensGenossen Wieder Eingereumet Werden. Der an Vielen Orthen Betrübten Waren Kirchen Zum Trost Vnnd Vnterricht, Auch Der Hellen Offenbaren Warheit Zu Stewr. [S.l.: s.n.], 1630.

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Der Geistlichen Vorbehalt Auß Seinen Gründen Erörtert. Das Ist: Gründliche Demonstration Vnnd Beweisunge, Daß Der Geistlichen Vorbehalt, Ob Er Gleich Dem ReligionFriede Mit Einverleibet, Die Protestirende Stände Keines Weges Obligire Oder Verbinde: Vnd Also Eine Person Geistliches Standes Von Der Catholischen Religion Zur Lutherischen Treten Könne Ohne Verlust Der Beneficien, so Dieselbe Von Ihrem Geistlichen Stande Gehabt: Vnd Demnach Die Länder Vnnd Güter Derer, Welche Nach Dem Passawischen Vertrage Von Dem Catholischen Glauben Abgetreten, Keines Weges Krafft Deß ReligionsFriedes Können Eingezogen Vnd Den Catholischen GlaubensGenossen Wieder Eingereumet Werden. Der an Vielen Orthen Betrübten Waren Kirchen Zum Trost Vnnd Vnterricht, Auch Der Hellen Offenbaren Warheit Zu Stewr. [S.l.: s.n.], 1630.

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