Hoffmann, J., & Nisius, J. (1681). Der Zweyte Band, oder Vierter Teil Der Teutschen Sekretariat Kunst, worinnen allerhand bewährte und dem Kanzleystylo, ietzigem durchgehenden Gebrauch nach, ganz gemäße Exempel und Muster, in Hof-Kammer-Lehn-Konsistorial-Renterey-Gerichts-Kriegs-Hofgerichts-Universitäts- auch andern Sachen mehr, heussig zufinden. Denen Sekretarien, Gelehrten, Schreibern, jo so gar neuangehenden Rähten, Amtleuten, Richtern, und ins gemein allen andern Herrenbedienten, und denen, so mit der Feder umgehen, höchstnötig und vorträglich: Als ein Schatz und allgemeines Vorbild, woraus die geschickliche und rechtmäßige gute Schreibart abzusehen, zufassen un zuüben. Samt einem zuverläßigen Register, aufs neue eröfnet und dargestellet, auch um ein merkliches vermehret von dem Spaten (Der zweyte Druck.).
Chicago Style CitationHoffmann, Johann, and Johann Nisius. Der Zweyte Band, Oder Vierter Teil Der Teutschen Sekretariat Kunst, Worinnen Allerhand Bewährte Und Dem Kanzleystylo, Ietzigem Durchgehenden Gebrauch Nach, Ganz Gemäße Exempel Und Muster, in Hof-Kammer-Lehn-Konsistorial-Renterey-Gerichts-Kriegs-Hofgerichts-Universitäts- Auch Andern Sachen Mehr, Heussig Zufinden. Denen Sekretarien, Gelehrten, Schreibern, Jo so Gar Neuangehenden Rähten, Amtleuten, Richtern, Und Ins Gemein Allen Andern Herrenbedienten, Und Denen, so Mit Der Feder Umgehen, Höchstnötig Und Vorträglich: Als Ein Schatz Und Allgemeines Vorbild, Woraus Die Geschickliche Und Rechtmäßige Gute Schreibart Abzusehen, Zufassen Un Zuüben. Samt Einem Zuverläßigen Register, Aufs Neue Eröfnet Und Dargestellet, Auch Um Ein Merkliches Vermehret Von Dem Spaten. Der zweyte Druck. 1681.
MLA CitationHoffmann, Johann, and Johann Nisius. Der Zweyte Band, Oder Vierter Teil Der Teutschen Sekretariat Kunst, Worinnen Allerhand Bewährte Und Dem Kanzleystylo, Ietzigem Durchgehenden Gebrauch Nach, Ganz Gemäße Exempel Und Muster, in Hof-Kammer-Lehn-Konsistorial-Renterey-Gerichts-Kriegs-Hofgerichts-Universitäts- Auch Andern Sachen Mehr, Heussig Zufinden. Denen Sekretarien, Gelehrten, Schreibern, Jo so Gar Neuangehenden Rähten, Amtleuten, Richtern, Und Ins Gemein Allen Andern Herrenbedienten, Und Denen, so Mit Der Feder Umgehen, Höchstnötig Und Vorträglich: Als Ein Schatz Und Allgemeines Vorbild, Woraus Die Geschickliche Und Rechtmäßige Gute Schreibart Abzusehen, Zufassen Un Zuüben. Samt Einem Zuverläßigen Register, Aufs Neue Eröfnet Und Dargestellet, Auch Um Ein Merkliches Vermehret Von Dem Spaten. Der zweyte Druck. 1681.