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Montesquieu, C. L. d. S. (1753). Des Herrn von Montesquiou Werk von den Gesetzen, oder von der Verhältniß, welche die Gesetze zu jeder Regimentsverfassung, den Sitten, dem Landstriche, der Religion, der Handlung u.s.f. haben sollen. Wozu der Verfasser neue Untersuchungen, die römischen Gesetze wegen der Erbfolge, die französischen Gesetze und die Lehngesetze betreffend, gefüget hat: Aus dem Französischen übersetzt Erster Band (Nach der neuesten Auflage, die von dem Verfasser verbessert und mit einer Landtafel zu Erläuterung dessen, was die Handlung betrifft, vermehret worden ist.).

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Montesquieu, Charles Louis de Secondat. Des Herrn Von Montesquiou Werk Von Den Gesetzen, Oder Von Der Verhältniß, Welche Die Gesetze Zu Jeder Regimentsverfassung, Den Sitten, Dem Landstriche, Der Religion, Der Handlung U.s.f. Haben Sollen. Wozu Der Verfasser Neue Untersuchungen, Die Römischen Gesetze Wegen Der Erbfolge, Die Französischen Gesetze Und Die Lehngesetze Betreffend, Gefüget Hat: Aus Dem Französischen übersetzt Erster Band. Nach der neuesten Auflage, die von dem Verfasser verbessert und mit einer Landtafel zu Erläuterung dessen, was die Handlung betrifft, vermehret worden ist. 1753.

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Montesquieu, Charles Louis de Secondat. Des Herrn Von Montesquiou Werk Von Den Gesetzen, Oder Von Der Verhältniß, Welche Die Gesetze Zu Jeder Regimentsverfassung, Den Sitten, Dem Landstriche, Der Religion, Der Handlung U.s.f. Haben Sollen. Wozu Der Verfasser Neue Untersuchungen, Die Römischen Gesetze Wegen Der Erbfolge, Die Französischen Gesetze Und Die Lehngesetze Betreffend, Gefüget Hat: Aus Dem Französischen übersetzt Erster Band. Nach der neuesten Auflage, die von dem Verfasser verbessert und mit einer Landtafel zu Erläuterung dessen, was die Handlung betrifft, vermehret worden ist. 1753.

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