Der Herren Fürsten vnd Stände in Ober vnd Nieder Schlesien, einhelliger Schluß, welcher bey jetziger im Monat Septemb. dieses 1619. Jahres gehaltener Zusammenkunfft in Breslaw gemacht worden. Darinnen das jenige ratificiret beliebet vnd acceptiret wirdt, was die gesampten incorporirten Länder deß Königreichs Böhemen bey dem nechst für gewesenen Landtag auffm Prager Schloß einmüttig geschlossen. Als das sich König Ferdinand, der Regierung des Königreichs Böhaimb, vnd der Incorporirten Länder selbst verlustig gemacht, vnd die Länder ihrer geleisteten Eventualpflicht vnd Huldigung eo ipso loß worden, Vnd mit Fug, Recht vnd Billigkeit, zu einer Newen Wahl geschritten, vnd was mehres in solchem Beschluss aussgeführet, vnd den 1. Octobris jetzlauffenden Jahres publiciret werden. So wol zu ende nachdesetzt, wie vermöge deß Beschlusses die Herren Defensores den Aydt zum Defensorn Ambt abgeleget, vnd darauff die Herren Geistlichen die gefalossene Confoederation beschworen, vnd was dabey fürgelauffen. Unus est, quistabilit & transfert Regna, Deus

Format: Analytical entry
Language: German
Published: [S.l. : s.n.] 1619
Online Access: Digitalizovaný dokument
Physical Description: [53] s. ; 4° (21 cm)
Analytical entry
LEADER 020020nam a20024103 450
001 stt20110029776
003 CZ PrNK
005 20110523135700.0
008 110519s1619 xx e ||| | ger
040 |a ABA001  |b cze  |e AACR2/DCRB 
072 |a 094  |x Staré tisky  |2 Konspekt  |9 12 
245 0 |a Der Herren Fürsten vnd Stände in Ober vnd Nieder Schlesien, einhelliger Schluß, welcher bey jetziger im Monat Septemb. dieses 1619. Jahres gehaltener Zusammenkunfft in Breslaw gemacht worden. Darinnen das jenige ratificiret beliebet vnd acceptiret wirdt, was die gesampten incorporirten Länder deß Königreichs Böhemen bey dem nechst für gewesenen Landtag auffm Prager Schloß einmüttig geschlossen. Als das sich König Ferdinand, der Regierung des Königreichs Böhaimb, vnd der Incorporirten Länder selbst verlustig gemacht, vnd die Länder ihrer geleisteten Eventualpflicht vnd Huldigung eo ipso loß worden, Vnd mit Fug, Recht vnd Billigkeit, zu einer Newen Wahl geschritten, vnd was mehres in solchem Beschluss aussgeführet, vnd den 1. Octobris jetzlauffenden Jahres publiciret werden. So wol zu ende nachdesetzt, wie vermöge deß Beschlusses die Herren Defensores den Aydt zum Defensorn Ambt abgeleget, vnd darauff die Herren Geistlichen die gefalossene Confoederation beschworen, vnd was dabey fürgelauffen. Unus est, quistabilit & transfert Regna, Deus. 
246 3 |a Herren Fürsten und Stände in Ober und Nieder Schlesien 
260 |a [S.l. :  |b s.n.],  |c 1619 
300 |a [53] s. ;  |c 4° (21 cm) 
787 0 |i Přívazek 7. k:  |t Actus coronationis  |d Pragae : apud Danielem Carolidem, 1619  |w stt20110029728 
856 4 |u http://books.google.cz/books?vid=NKP:1002301990-007&printsec=frontcover  |y Digitalizovaný dokument 
903 |a RP 
910 |a ABA001  |b 50 G 000013/adl.07 
990 |a BK 
996 |a 2  |b 1002301990  |c 50 G 000013  |l STUDOVNA ORST  |r staré tisky  |s O  |n 1  |w 002192386  |u 000010  |j NKC50 
998 |a http://aleph.nkp.cz/F/?func=direct&doc_number=000029776&local_base=STT 
OAI |a 000029776