CONTINUATION Der vollständigen Hauß- und Land-BIBLIOTHEC
Vierdter Theil, Welcher in 45. Titul getheilet, Deren jeder sehr nothwendige und in Praxi täglich sich hervor thuende, nicht nur peinlich- burgerlich- und geistliche Materien, sondern auch die schönste und vornehmste heutigs Tags auf dem Land meistentheils sich ereigende Casus in sich halten, Als: 1. Ob der Richter Ampts halber, oder nur ersuchter das Recht sagen müsse? und was sonst dem Richter, Ampts halber, zu thun, zu thun oblige? 2. Ob die zweiffelhafftige Wort von dem Richter auszulegen seynd? 3. Was dem jenigen, so die Jurisdiction hat, tacite zustehe und könne? 4. Ob der jenige, so vor, Gericht stillsehweigt, einwillige? 5. Wann der Sohn von Ehrlich zu halten? 6. Welche Zeugen ungültig? 7. Die Fürstellung der Zeugen soll auf des producenten Unkosten beschehen. 8. Daß die Zeugen, Zeugnus zu geben, können gezwungen werden? 9. Ob ein Zeug der nicht geschworen, Glauben mache, und was sonst darbey zu observiren? 10. De Testamentis. 11. Von Einsetzung der Erben. 12. Von der Jurisdiction; und dessen Verletzung. 13. Wie zu begegnen den jenigen, so auf unterschiedliche Weis und Manier die fremde Jurisdiction zu violiren sich bemühen? 14. Von dem ordentlichen Richter. 15. Ob einer nach dem Gesätz des Orts begangener Missethat, oder nach Ort des Deliquenten Geburt, und Haushalterey zu straften sey. 16. Von COntracten und Handlungen. 17. Wann mehr Glaubiger zusamm kommen, was als dann zu thun seye, und wer unter ihnen den Vorgang habe? 18. Von Obligationen. 19. Vom Eheversprechen. 20. Weiters von dem Ehe-Contract und Versprechen. 21. Ob die Ehe, so aus Forcht geschlossen worden, gültig seye? ... 45. Vom Gehöltz und Forst-Recht, samt einem Zusatz vom Zehend-Recht. Aus dem Kayserl. Oesterreich. Chur-Bayr. Pfältzis. Ober- und Nieder-Sächsischen, Fränckisch-Schwäbisch- und andern Land-Rechten Vierdter Theil, Welcher in 45. Titul getheilet, Deren jeder sehr nothwendige und in Praxi täglich sich hervor thuende, nicht nur peinlich- burgerlich- und geistliche Materien, sondern auch die schönste und vornehmste heutigs Tags auf dem Land meistentheils sich ereigende Casus in sich halten, Als: 1. Ob der Richter Ampts halber, oder nur ersuchter das Recht sagen müsse? und was sonst dem Richter, Ampts halber, zu thun, zu thun oblige? 2. Ob die zweiffelhafftige Wort von dem Richter auszulegen seynd? 3. Was dem jenigen, so die Jurisdiction hat, tacite zustehe und könne? 4. Ob der jenige, so vor, Gericht stillsehweigt, einwillige? 5. Wann der Sohn von Ehrlich zu halten? 6. Welche Zeugen ungültig? 7. Die Fürstellung der Zeugen soll auf des producenten Unkosten beschehen. 8. Daß die Zeugen, Zeugnus zu geben, können gezwungen werden? 9. Ob ein Zeug der nicht geschworen, Glauben mache, und was sonst darbey zu observiren? 10. De Testamentis. 11. Von Einsetzung der Erben. 12. Von der Jurisdiction; und dessen Verletzung. 13. Wie zu begegnen den jenigen, so auf unterschiedliche Weis und Manier die fremde Jurisdiction zu violiren sich bemühen? 14. Von dem ordentlichen Richter. 15. Ob einer nach dem Gesätz des Orts begangener Missethat, oder nach Ort des Deliquenten Geburt, und Haushalterey zu straften sey. 16. Von COntracten und Handlungen. 17. Wann mehr Glaubiger zusamm kommen, was als dann zu thun seye, und wer unter ihnen den Vorgang habe? 18. Von Obligationen. 19. Vom Eheversprechen. 20. Weiters von dem Ehe-Contract und Versprechen. 21. Ob die Ehe, so aus Forcht geschlossen worden, gültig seye? ... 45. Vom Gehöltz und Forst-Recht, samt einem Zusatz vom Zehend-Recht. Aus dem Kayserl. Oesterreich. Chur-Bayr. Pfältzis. Ober- und Nieder-Sächsischen, Fränckisch-Schwäbisch- und andern Land-Rechten /

Main Author: Glorez, Andreas
Other Authors: Heil, Quirin, 1664-1714
Format: Analytical entry
Language: German
Subjects:
Note (ownership history): Z pražské lobkowiczké knihovny.
Physical Description: 2 nečíslované strany, 120, 90 stran, 47 nečíslovaných stran ; 4° (32 cm)
Analytical entry
LEADER 032960nam a20031303i 450
001 stt20160154322
003 CZ PrNK
005 20160114172828.0
008 160114s1702 gw e ||| | ger
040 |a ABA001  |b cze  |e rda 
072 |a 094  |x Staré tisky  |2 Konspekt  |9 12 
100 1 |a Glorez, Andreas  |4 aut 
245 1 |a CONTINUATION Der vollständigen Hauß- und Land-BIBLIOTHEC.  |n Vierdter Theil,  |p Welcher in 45. Titul getheilet, Deren jeder sehr nothwendige und in Praxi täglich sich hervor thuende, nicht nur peinlich- burgerlich- und geistliche Materien, sondern auch die schönste und vornehmste heutigs Tags auf dem Land meistentheils sich ereigende Casus in sich halten, Als: 1. Ob der Richter Ampts halber, oder nur ersuchter das Recht sagen müsse? und was sonst dem Richter, Ampts halber, zu thun, zu thun oblige? 2. Ob die zweiffelhafftige Wort von dem Richter auszulegen seynd? 3. Was dem jenigen, so die Jurisdiction hat, tacite zustehe und könne? 4. Ob der jenige, so vor, Gericht stillsehweigt, einwillige? 5. Wann der Sohn von Ehrlich zu halten? 6. Welche Zeugen ungültig? 7. Die Fürstellung der Zeugen soll auf des producenten Unkosten beschehen. 8. Daß die Zeugen, Zeugnus zu geben, können gezwungen werden? 9. Ob ein Zeug der nicht geschworen, Glauben mache, und was sonst darbey zu observiren? 10. De Testamentis. 11. Von Einsetzung der Erben. 12. Von der Jurisdiction; und dessen Verletzung. 13. Wie zu begegnen den jenigen, so auf unterschiedliche Weis und Manier die fremde Jurisdiction zu violiren sich bemühen? 14. Von dem ordentlichen Richter. 15. Ob einer nach dem Gesätz des Orts begangener Missethat, oder nach Ort des Deliquenten Geburt, und Haushalterey zu straften sey. 16. Von COntracten und Handlungen. 17. Wann mehr Glaubiger zusamm kommen, was als dann zu thun seye, und wer unter ihnen den Vorgang habe? 18. Von Obligationen. 19. Vom Eheversprechen. 20. Weiters von dem Ehe-Contract und Versprechen. 21. Ob die Ehe, so aus Forcht geschlossen worden, gültig seye? ... 45. Vom Gehöltz und Forst-Recht, samt einem Zusatz vom Zehend-Recht. Aus dem Kayserl. Oesterreich. Chur-Bayr. Pfältzis. Ober- und Nieder-Sächsischen, Fränckisch-Schwäbisch- und andern Land-Rechten /  |c Alles mit vieler Mühe ... verfertiget, Durch ANDREAM GLOREZ von Mähren 
264 |a Regenspurg zu Statt am Hof :  |b In Verlegung Quirini Heyl,  |c 1702 
300 |a 2 nečíslované strany, 120, 90 stran, 47 nečíslovaných stran ;  |c 4° (32 cm) 
336 |a text  |b txt  |2 rdacontent 
338 |a svazek  |b nc  |2 rdacarrier 
561 |a Z pražské lobkowiczké knihovny.  |5 CZ-PrNK 
655 |a pojednání  |7 fd133056  |2 czenas 
700 1 |a Heil, Quirin,  |d 1664-1714  |7 xx0099027  |4 pbl  |6 nakladatel 
787 0 |i Přívazek 1. k:  |a Glorez, Andreas.  |t Der vollständigen Hauß- und Land-Bibliothec Andere Theil.  |d Regenspurg zu Statt am Hof : In Verlegung Quirini Heyl, 1702  |w stt20160154321 
903 |a RP 
910 |a ABA001  |b 65 C 000091/Cont.T.4 
981 3 |a Lobkowiczové (rod)  |7 jx20060403055  |4 fmo  |6 dřív. majitel  |5 CZ-PrNK 
984 |a Řezno  |b Německo 
990 |a BK 
996 |a 2  |b 1002585961  |c 65 C 000091/Cont.T.3  |l STUDOVNA ORST  |r staré tisky  |s O  |w 002773086  |u 000010  |j NKC50 
998 |a http://aleph.nkp.cz/F/?func=direct&doc_number=000154322&local_base=STT 
OAI |a 000154322